Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) HWNtec | Hesse Winterdienst- & Nutzfahrzeugtechnik

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der HWNtec Hesse Winterdienst & Nutzfahrzeugtechnik (nachfolgend „HWNtec“) und ihren Kunden.
(2) HWNtec richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn HWNtec deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Vertragsgegenstand

(1) HWNtec entwickelt, fertigt und liefert individuelle Sonderfahrzeuge, Winterdienstgeräte sowie dazugehöriges Zubehör und Ersatzteile, die jeweils kundenspezifisch zusammengestellt oder angepasst werden.
(2) Grundlage des Vertrages sind die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungsbeschreibungen, technischen Daten und Zeichnungen.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


3. Vertragsschluss

(1) Angebote von HWNtec sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von HWNtec oder durch Ausführung des Auftrags zustande.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
(3) Bei Zahlungsverzug ist HWNtec berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.


5. Lieferung und Leistung

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(3) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die HWNtec nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen.


6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von HWNtec.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverarbeiten, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet.


7. Gewährleistung

(1) HWNtec gewährleistet, dass die gefertigten Produkte bei Gefahrübergang die vereinbarten Spezifikationen erfüllen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet HWNtec nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


8. Ausschluss des Widerrufs- und Rückgaberechts

(1) Da HWNtec ausschließlich individuell angefertigte oder kundenspezifisch konfigurierte Produkte herstellt und vertreibt – insbesondere Sonderfahrzeuge, Winterdienstgeräte, Zubehör und Ersatzteile – besteht kein Widerrufs-, Rückgabe- oder Umtauschrecht.
(2) Eine Stornierung oder Änderung des Auftrags nach Produktionsbeginn ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HWNtec möglich.


9. Haftung

(1) HWNtec haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet HWNtec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.


10. Schutzrechte und Geheimhaltung

(1) HWNtec behält an allen Entwürfen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und Mustern sämtliche Eigentums- und Urheberrechte.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der HWNtec GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Stand: Oktober 2025